Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
- Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
Begriff des BGB. Soweit ein Schuldner für S.i.e.A. haftet, kann er sich, sofern nicht ⇡ grobe Fahrlässigkeit vorliegt, durch den Nachweis entlasten, dass er in eigenen Angelegenheiten auch nicht sorgfältiger verfährt (§ 277 BGB).
Lexikon der Economics.
2013.
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Haftpflicht der Eisenbahnen — (responsibility; responsabilité; responsabilità). Inhaltsangabe: I. Begriff der Eisenbahnhaftpflicht im Sinne dieser Ausführungen. II. Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung des H. Rechts. III. Darstellung des allgemeinen H. Rechts mit… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
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Verwahrungsvertrag — Vertrag, mit dem sich der Verwahrer verpflichtet, eine ihm vom Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren, §§ 688 ff. BGB. Die Verwahrung ist geregelt in § 688 BGB. Wie sich aus §§ § 689, § 690 BGB ergibt, kann sie… … Deutsch Wikipedia
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